Neun Bomben an vier Tagen: Munitionsbergungsdienst aus M-V im Dauereinsatz

Schwerin. Der Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern hatte in dieser Woche bereits außergewöhnlich viel zu tun: An drei Orten des Landes wurden vom 14. November bis 17. November insgesamt neun Bomben entschärft, geborgen oder gesprengt.

„Diese Woche brachte viele Überraschungen mit sich: Am 14. November wurde auf dem ehemaligen Flugplatz Lärz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bei der planmäßigen Kampfmittelsuche vor dem Bau einer Photovoltaikanlage eine amerikanische 500-Kilo-Sprengbombe freigelegt. Da sie mit einem Langzeitzünder ausgestattet war, wurde sie aus Sicherheitsgründen am Fundort gesprengt“ berichtet Robert Mollitor, seit 25 Jahren Leiter des Munitionsbergungsdienstes Mecklenburg-Vorpommern.

Am 15. November sprengten seine Kollegen auf einer ehemaligen Erprobungsstelle der Luftwaffe bei Rechlin im selben Landkreis eine britische Zehn-Kilo-Splitterbombe. Am 16. November wurden bei Bauarbeiten bei Hagenow, Landkreis Ludwigslust-Parchim, in rund ein Meter Tiefe drei deutsche 50- bzw. 70-Kilo-Sprengbomben auf dem Gelände eines früheren deutschen Fliegerhorsts entdeckt und geborgen.

„Bei der Nachkontrolle am 17. November haben meine Kollegen dort drei weitere solcher Bomben ausfindig gemacht und geborgen. Und während sie am selben Tag die Entschärfung einer weiteren amerikanischen 500-Kilo-Bombe vorbereiteten, die Ende September auf der Räumstelle bei Rechlin gefunden worden war, ergab die weitere Kampfmittelsuche in nur 300 Metern Entfernung ein weiteres Pendant. Diese Sprengbombe wurde in nur 45 Zentimetern Tiefe freigelegt und am Nachmittag am Fundort gesprengt“, zählt Mollitor die weiteren Einsätze auf.

Für ihn ist das ebenso wie für Innenminister Christian Pegel ein Anlass, erneut zu warnen: „Bei jedem Eingriff in Flächen, die der Munitionsbergungsdienst in seinem Kampfmittelkataster als belastet eingetragen hat, muss schon in geringer Tiefe mit explosiven Altlasten gerechnet werden. Deshalb empfehlen wir dringend, vor Bodeneingriffen eine Kampfmittelbelastungsanfrage zu stellen. Bei als belastet verzeichneten Flächen sollte unbedingt eine Fachfirma mit der Suche nach Kampfmitteln beauftragt werden, bevor Arbeiten im Boden veranlasst werden.“

Quelle/Foto: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

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